Wahlkreis Oberaargau

Keine fremden Richter

07.12.2014

Von Patrick Freudiger, Rechtsanwalt und Grossrat, Langenthal

Die Bedeutung internationaler Verträge für die Schweiz hat zugenommen. Regelungen zu einzelnen
fachtechnischen Fragen sind dabei oft unproblematisch. Anders liegt es bei grundlegenden Verträgen
wie der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK): Die Auslegung der allgemein formulierten
EMRK-Bestimmungen obliegt internationalen Richtern. Diese haben den Geltungsbereich der Konvention
in den letzten Jahrzehnten überdehnt. Als die Schweiz die EMKR im Jahr 1974 ratifizierte,
garantierte die Konvention im Wesentlichen Ansprüche, die auch bei uns unbestritten waren. Heute
aber wird die Schweiz durch die EMRK z.B. verpflichtet, eine sofortige Geschlechtsumwandlung durch
die obligatorische Krankenversicherung zu finanzieren. Solchem durch Funktionäre kreierten Völkerrecht
fehlt die demokratische Legitimation. Die Schweiz muss die Möglichkeit haben, derartigen völkerrechtlichen
Vorgaben die Anwendung zu versagen. Unser Schweizer Recht muss hier vorgehen.

Patrick Freudiger

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